Falschparker in wenigen Klicks erfassen
Keine Zeit für Ärger?
Falschparker verursachen Ihnen und vielen ehrlichen Dritten Ärger und Aufwand. Mit der Parkplatzkontrolle-App bieten wir Ihnen eine Lösung, welche fuinktioniert. Umtriebsentschädigungen wirken Wunder.
Falschparker melden
Mit nur drei Klicks erfassen Sie Falschparker mit der Parkplatzkontrolle-App. Versehentliche Erfassungen lassen sich innert 3 Tagen stornieren.
Flyer
hinterlassen
Sie klemmen dem unberechtigt parkierten Fahrzeug unseren parkplatzkontrolle.ch-Infoflyer unter den Scheibenwischer. Diese Flyer erhalten Sie von uns kostenlos.
Wir erledigen den Rest
Wir ermitteln den Falschparker für Sie und stellen diesem eine rechtsgültige Umtriebsentschädigung über CHF 60.00 inkl. MwSt. zu. Sie bleiben anonym.
Einsprachen des Falschparkers beantworten wir innert 7 Tagen. Bei Nichtbezahlen mahnen wir den Falschparker. Dabei behalten wir uns vor, bei Missachtung unserer Mahnung den Falschparker bei der zuständigen Behörde zu verzeigen.
Das Beste für Sie: Wir entlasten Sie nicht nur umfassend vom Aufwand, sondern erst noch kostenlos. Unsere Dienstleistung ist nämlich durch die Umtriebsentschädigung abgedeckt. Ihr Name wird nirgends erwähnt.
Notwendige Unterlagen
Für die Zusammenarbeit benötigen wir gemäss gesetzlicher Grundlage einige Dokumente. Dazu werden Sie durch den nachstehenden Prozess geführt. Eine Voraussetzung dazu ist, dass ein richterliches Verbot auf Ihrem Gelände besteht. Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente für die Zusammenarbeit.
- Für die Stadt Zürich ist ein Grundbuchauszug respektive Teilauszug zwingend; ausserhalb der Stadt Zürich und in anderen Kantonen genügt ein Mietvertrag und die Vollmacht des Objekts, wünschenswert ist aber auch hier ein Grundbuchauszug respektive Teilauszug.
- Dokument Entscheid des richterlichen Verbotes (notwendig für Halterauskunft für Fahrzeuge aus dem Kanton Aargau mit gesperrten Halterdaten, jedoch nicht zwingend)
- Foto der Verbotstafel und des Parkplatzareals.
Jetzt herunterladen und testen
Am besten Sie testen die App vorab – dabei erhält selbstverständlich niemand eine Rechnung. Überzeugen Sie sich selbst!
Interessiert an einer Zusammenarbeit?
Wenn Sie Mieter auf einer Liegenschaft sind, bitten wir Sie die Anfrage für eine Zusammenarbeit mit uns an Ihre Verwaltung zu richten. Für die Parkplatzkontrolle ist ein audienzrichterliches Parkverbot zwingend.