Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag von parkplatzkontrolle.ch GmbH (nachfolgend parkplatzkontrolle.ch) und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung / im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen der Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung / im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein Vertrag zur Inanspruchnahme sämtlicher von parkplatzkontrolle.ch offerierten Dienstleistungen in den Bereichen Fahrzeug- und Halterdatenerfassung von Falschparkern sowie dem dazugehörigen Inkasso. Dabei gelangen die jeweils gültigen Tarife und Konditionen sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls weitere, besondere Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen zur Anwendung. Der dinglich berechtigten Grundeigentümerin und/oder deren berechtigten Vertreterin (nachfolgend Auftraggeberin) entsteht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf dem mit einem richterlichen Parkverbot geschützten Areal ein Schaden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann beim fehlbaren Fahrzeuglenker eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden (Urteile 6B_192/2014 E. 4.2 und 6S.77/2003 E. 4.2 und E 4.4.).
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist gegenseitig per sofort per Mail oder per Einschreiben kündbar. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, nach Auflösung des Vertrages, sämtliches abgegebenes Material innert 7 Tagen, eingeschrieben an die parkplatzkontrolle.ch zurück zu senden. Die Applikation von parkplatzkontrolle.ch (nachfolgend App) zum Erfassen von Falschparkern muss von der Auftraggeberin nach der Kündigung umgehend gelöscht und darf nicht mehr weiterverwendet werden.
Das Einfordern einer pauschalen Umtriebsentschädigung für unberechtigtes Parkieren sowie einer Bearbeitungsgebühr pro Mahnung. Die Aufwendungen durch das Abfragen von gesperrten Nummernschildern bei den STV-Ämtern, können dem Falschparker zusätzlich verrechnet werden. parkplatzkontrolle.ch prüft und bearbeitet alle Einwände und kann jederzeit bei der Auftraggeberin Rückfragen einholen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Falschparkers, kann ein Strafantrag nach Art. 118 Abs. 1 u. 2 StPO eingereicht werden. parkplatzkontrolle.ch behält sich das Recht vor, alle eingereichten Umtriebsentschädigungen sowie Schadenersatzforderungen von Falschparkern einzufordern. Eine Verpflichtung zur Einforderung dieser Umtriebsentschädigung sowie der Schadenersatzforderung sämtlicher Falschparker durch die parkplatzkontrolle.ch besteht nicht.
Ohne zusätzliche Vereinbarung entstehen für die Auftraggeberin bei einer Zusammenarbeit mit parkplatzkontrolle.ch keine Kosten. Die Preise für Umtriebsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren werden unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts von der parkplatzkontrolle.ch festgesetzt. Innert 7 Tagen kann jede Umtriebsentschädigung von der Auftraggeberin kostenlos storniert werden. Danach können nur noch in Ausnahmefällen bereits ausgestellte Umtriebsentschädigungen durch die Auftraggeberin zurückgezogen werden. Aufgelaufene Kosten wie z.B. kostenpflichtige Halterabfragen oder Rückzug von Strafanzeigen können dem Falschparker belastet werden.
Das der Auftraggeberin abgegebene Material bleibt Eigentum der parkplatzkontrolle.ch inkl. der APP, welche auf dem technischen Gerät der Auftraggeberin installiert wird. parkplatzkontrolle.ch ist Eigentümerin und Urheberin der App. Alle Rechte an der App und insbesondere die Weitergabe an Dritte sind der parkplatzkontrolle.ch vorbehalten. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle Informationen vertraulich zu halten und nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung von parkplatzkontrolle.ch an Dritte weiterzuleiten.
Für die Leistungserbringung (z.B. Hauswarte von grossen Liegenschaftsverwaltungen) und insbesondere die Abwicklung im Rahmen einer parkplatzkontrolle.ch spezifischen Leistung gelten unabhängig von der handelsregisterlichen Zeichnungsberechtigung gegenüber parkplatzkontrolle.ch alle diejenigen Mitarbeiter der Auftraggeberin als zur Vertretung befugt und ermächtigt, welche mit parkplatzkontrolle.ch mündlich, telefonisch oder schriftlich (durch Brief, Fax oder E-Mail) kommunizieren. Einschränkungen dieser generellen Vertretungsbefugnis müssen parkplatzkontrolle.ch schriftlich angezeigt werden. Die Auftraggeberin trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation ihrer Mitarbeiter oder ihrer Verwaltung.
Die Haftung für fahrlässig erfolgte, fehlerhafte oder unsorgfältige Erbringung oder Ausführung der Dienstleistungen durch die Auftraggeberin sowie Verlust oder Zerstörung von durch die Auftraggeberin übergebenen Akten und Auskünften in elektronischer Form wird wegbedungen. Für Schäden, welche aufgrund von fehlerhaft übermittelten Informationen der Auftraggeberin eintreten, haftet parkplatzkontrolle.ch nicht.
Die Haftung der parkplatzkontrolle.ch beschränkt sich im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schäden, welche in grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die parkplatzkontrolle.ch bei der Auftraggeberin eintreten. Die Haftung für weitere Schäden, namentlich die Schadloshaltung Dritter, wird vollumfänglich wegbedungen. parkplatzkontrolle.ch stellt der Auftraggeberin für das Erfassen von Falschparkern eine APP zur Verfügung. Die Auftraggeberin installiert die App auf eigene Verantwortung auf ihrem technischen Gerät. parkplatzkontrolle.ch übernimmt keine Haftung bei einer fehlerhaften Installation oder fehlerhaften Programmierung der App. parkplatzkontrolle.ch haftet für direkte und von ihr oder einer von ihr beigezogenen Hilfsperson verursachten Schäden nur dann, wenn diese nachweisbar grob fahrlässig oder auch absichtlich verursacht worden sind. parkplatzkontrolle.ch lehnt jede weitere Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ab, wie etwa entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Mehraufwendungen sowie Schäden aus Lieferverzug ausdrücklich ab. parkplatzkontrolle.ch lehnt zudem jegliche Haftung, soweit gesetzlich möglich, ab.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Es ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist Zürich. parkplatzkontrolle.ch steht das Recht zu, die Auftraggeberin bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.
Winterthur, 26.05.2019